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KG, 06.03.2000 - 4 Ws 44/00, 1 AR 167/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Koblenz, 18.05.2007 - 4 W 365/07
Mündliche Verhandlung: Ordnungsgeldbeschluss wegen eines erhobenen Mittelfingers …
Da das Gerichtskostengesetz in § 1 Abs. 1 GKG das Gerichtsverfassungsgesetz nicht erwähnt, ergeht eine Beschwerde nach § 181 GVG gerichtsgebührenfrei (anschluss an KG v. 6.3.2000 - 1 AR 167/00; OLG Rostock OLGR Rostock 2006, 149; gegen OLG Zweibrücken MDR 2005, 531.Die Entscheidung über die Beschwerde ergeht gerichtsgebührenfrei, weil das Gerichtsverfassungsgesetz in § 1 Nr. 1 GKG nicht aufgeführt ist (ebenso KG, Beschluss vom 6. März 2000 - 1 AR 167/00; OLG Rostock, Beschluss vom 19. Juli 2005 - 3 W 53/05 = OLGR Rostock 2006, 149; anderer Ansicht OLG Zweibrücken, MDR 2005, 531).
- OLG Zweibrücken, 15.12.2004 - 3 W 199/04
Ordnungsgeldbeschluss wegen Verletzung der Würde des Gerichts durch Zuschlagen …
Das laute Zuschlagen der Tür des Gerichtssaals stellt eine schuldhafte Verletzung der Würde des Gerichts dar (vgl. OLG Stuttgart Justiz 1962, 185; OLG Hamm, JMBlNRW 1975, 106; KG Beschluss vom 6. März 2000 - 1 AR 167/00 -, zitiert nach Juris;… Kissel aaO § 178 Rdnr. 12). - OLG Rostock, 19.07.2005 - 3 W 53/05
Absichtliches Zuschlagen der Tür des Sitzungssaales rechtfertigt die Verhängung …
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, weil das Gerichtsverfassungsgesetz in § 1 Nr. 1 GKG nicht aufgeführt ist (KG, Beschluss vom 06. März 2000 - 1 AR 167/00- ; anders OLG Zweibrücken MDR 2005, 531). - OLG Rostock, 06.01.2003 - I Ws 472/02 Ebenfalls ist über die individuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen, denen bei der Festsetzung eines Ordnungsgeldes nach § 178 GVG grundsätzlich ausreichend Rechnung zu tragen ist (vgl. KG Berlin, 1 AR 167/00 - 4 Ws 44/00), nichts bekannt .
- OLG Schleswig, 25.02.2021 - 1 Ws 32/21 Nicht nur Äußerungen dieser Art, sondern insbesondere auch das Zuknallen der Saaltüren unterfallen dabei dem Begriff der Ungebühr (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 6. März 2000, 1 AR 167/00 juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15. Dezember 2004, 3 W 199/04, MDR 2005, 531).