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   KG, 06.03.2000 - 4 Ws 44/00, 1 AR 167/00   

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KG, 06.03.2000 - 4 Ws 44/00, 1 AR 167/00 (https://dejure.org/2000,60306)
KG, Entscheidung vom 06.03.2000 - 4 Ws 44/00, 1 AR 167/00 (https://dejure.org/2000,60306)
KG, Entscheidung vom 06. März 2000 - 4 Ws 44/00, 1 AR 167/00 (https://dejure.org/2000,60306)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Koblenz, 18.05.2007 - 4 W 365/07

    Mündliche Verhandlung: Ordnungsgeldbeschluss wegen eines erhobenen Mittelfingers

    Da das Gerichtskostengesetz in § 1 Abs. 1 GKG das Gerichtsverfassungsgesetz nicht erwähnt, ergeht eine Beschwerde nach § 181 GVG gerichtsgebührenfrei (anschluss an KG v. 6.3.2000 - 1 AR 167/00; OLG Rostock OLGR Rostock 2006, 149; gegen OLG Zweibrücken MDR 2005, 531.

    Die Entscheidung über die Beschwerde ergeht gerichtsgebührenfrei, weil das Gerichtsverfassungsgesetz in § 1 Nr. 1 GKG nicht aufgeführt ist (ebenso KG, Beschluss vom 6. März 2000 - 1 AR 167/00; OLG Rostock, Beschluss vom 19. Juli 2005 - 3 W 53/05 = OLGR Rostock 2006, 149; anderer Ansicht OLG Zweibrücken, MDR 2005, 531).

  • OLG Zweibrücken, 15.12.2004 - 3 W 199/04

    Ordnungsgeldbeschluss wegen Verletzung der Würde des Gerichts durch Zuschlagen

    Das laute Zuschlagen der Tür des Gerichtssaals stellt eine schuldhafte Verletzung der Würde des Gerichts dar (vgl. OLG Stuttgart Justiz 1962, 185; OLG Hamm, JMBlNRW 1975, 106; KG Beschluss vom 6. März 2000 - 1 AR 167/00 -, zitiert nach Juris; Kissel aaO § 178 Rdnr. 12).
  • OLG Rostock, 19.07.2005 - 3 W 53/05

    Absichtliches Zuschlagen der Tür des Sitzungssaales rechtfertigt die Verhängung

    Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, weil das Gerichtsverfassungsgesetz in § 1 Nr. 1 GKG nicht aufgeführt ist (KG, Beschluss vom 06. März 2000 - 1 AR 167/00- ; anders OLG Zweibrücken MDR 2005, 531).
  • OLG Rostock, 06.01.2003 - I Ws 472/02
    Ebenfalls ist über die individuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen, denen bei der Festsetzung eines Ordnungsgeldes nach § 178 GVG grundsätzlich ausreichend Rechnung zu tragen ist (vgl. KG Berlin, 1 AR 167/00 - 4 Ws 44/00), nichts bekannt .
  • OLG Schleswig, 25.02.2021 - 1 Ws 32/21
    Nicht nur Äußerungen dieser Art, sondern insbesondere auch das Zuknallen der Saaltüren unterfallen dabei dem Begriff der Ungebühr (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 6. März 2000, 1 AR 167/00 ­ juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15. Dezember 2004, 3 W 199/04, MDR 2005, 531).
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